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Mittwoch, 11.09.2019

11.09.2019 ZMD kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum „Islamunterricht“

Das Gericht hat die Behauptung des hessischen Kultusministeriums, es handele sich bei dem „Islamunterricht“ nicht um ein religiöses Angebot, unkritisch übernommen und die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht beantwortet

Wir bedauern die am 9. September 2019 bekanntgegebene Entscheidung (06.09.2019) des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Schulversuch „Islamunterricht“ in Hessen.

Das Gericht hat die Behauptung des hessischen Kultusministeriums, es handele sich bei dem „Islamunterricht“ nicht um ein religiöses Angebot, unkritisch übernommen und die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht beantwortet oder nicht einer eingehenden Prüfung unterzogen. Insbesondere hat das Verwaltungsgericht nicht eingehend geprüft, ob die Inhalte des „Islamunterrichts“ eine Bekenntnisgebundenheit aufweisen, da das hessische Kultusministerium im Zusammenhang mit dem „Islamunterricht“ selbst wiederholt und explizit von einem „religiösen Angebot“ für muslimische Schülerinnen und Schüler gesprochen hatte.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und sein hessischer Landesverband als Religionsgemeinschaften werden daher das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingehend prüfen, nachdem der Beschluss durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden förmlich zugestellt worden ist.

Den Eltern betroffener muslimischer Kinder in der Jahrgangstufe 7 wird weiter empfohlen, von ihrem Recht, die religiöse Erziehung ihrer religionsunmündigen Kinder zu bestimmen, Gebrauch zu machen und ihre Kinder vom Islamunterricht abzumelden und sie alternativ in den Ethikunterricht anzumelden.

Berlin/Frankfurt, 11.09.2019


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