Vorstand
Mitglieder / Organische Mitglieder
Aufsichtsrat/Weitere Gremien
Ausschüsse und Beauftragte
Pressemitteilungen
Selbstdarstellung
Satzung
Muslimische Feiertage
Tag der offenen Moschee
Kontakt
Datenschutz

Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


Druckversion

Mittwoch, 23.02.2005

23.02.05 Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Islamischer Religionsunterricht in NRW



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufhebt und die Sache an das OVG Münster zurückverweist.

Der ZMD sieht sich mit dem heutigen Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach auch Dachverbände Religionsgemeinschaften sein können.

In dem heutigen Urteil sehen wir eine erneute Chance für Politik, Ministerialverwaltung und die muslimischen Verbände, den Rechtsstreit zu beenden und endlich gemeinsam an der Realisierung des - von uns immer geforderten - islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Vermittlung ethischer Inhalte des Islam durch einen deutschsprachigen Religionsunterricht und im Rahmen des Grundgesetzes unabdingbar für die Integration der muslimischen Kinder und Jugendlichen in NRW ist.

Eschweiler, 23. Februar 2005


Suche:

 
Flüchtlinge - wie kannst Du helfen?

Jetzt Spenden!


ZMD in den Medien

Suchen Sie nach dem Zentralrat bei news.google

Sterbehilfe im Islam


Organspende


Organ- und Gewebespende aus islamischer Sicht – Von M.Z.S. Halabi

Islamische Charta

Islamische Charta
Grundsatzerklärung des
Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft.


Jetzt auch auf Englisch erhältlich - From now on available in English:
Islamic Charta in English

Islamische Charta auf französisch:
Charte Islamique

Islamische Charta auf türkisch: Islami Karta


Copyright zentralrat.de - Impressum