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Montag, 22.10.2012

18.10.12 Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin stärkt Rechtsfrieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt



Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, begrüßte das Urteil und sagte dem Tagesspiegel am 18.10.12: „Der vom Grundgesetzt verbriefte Schutz der Religionsausübung muss konsequenter angewandt werden. Das hat das Urteil nach einer langen Durststrecke jetzt getan. Dies stärkt den Rechtsfrieden und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Mazyek betonte, dass sich antireligiöse Ansichten häufig hinter einer vermeintlichen Neutralität verbergen würden. „In der Vergangenheit versteckten sich einige gerne hinter der Neutralität des Staates, meinte aber was anders: Radikale Ablehnung des Religiösen.“ Der ZMD hoffe nun, dass durch dieses Urteil die in einigen Bundesländern aufgesetzten Kopftuchverbotsgesetze für Lehrerinnen nun auch bald kippen würden.


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