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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 31.05.2006


31.05.06 Zum Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen: Unnötig, diskriminierend und verfassungswidrig



Mit der Verabschiedung zur Änderung des Schulgesetzes im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist heute faktisch ein Berufsverbot für Kopftuch tragende Lehrerinnen beschlossen worden.

Der ZMD ist überzeugt davon, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist und keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben wird.

Die langjährigen Erfahrungen mit Kopftuch tragenden Lehrerinnen haben gezeigt, dass das Kopftuch keineswegs zu Konflikten führen muss. Die Länder haben mit den Instrumenten der individuellen Eignungsprüfung und des Disziplinarrechts genügend Mittel, um gegebenenfalls negativen Tendenzen vorzubeugen

Das tragen von Trachten christlicher Ordensschwestern und das tragen der Kippa für Juden, bleiben weiterhin zulässig. Aus Sicht des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) stellt dies eine eindeutige Diskriminierung der Muslime dar.

Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass nach der Entscheidung für eine gesetzliche Lösung „Schultraditionen“ berücksichtigt werden können, darf nicht als Freibrief für eine Diskriminierung der Muslime missbraucht werden. Dies wird auch durch nahezu alle zum Thema befragten Verfassungsrechtler bestätigt.

Muslimischen Frauen mit Kopftuch, welche den Lehrerberuf anstreben, zu unterstellen, dass sie für eine „mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie“ stehen, ist absurd.

Es ist vielmehr so, dass die Landesregierung durch ihre kulturalistische Symbolpolitik selbst zu einer Diskriminierung dieser Frauen beiträgt. Das „Kopftuchverbot“ und die Diskussionen der letzten Jahre haben eine verheerende Signalwirkung in die gesamte Gesellschaft. Muslimische Frauen stoßen in allen Berufszweigen und auch auf offener Straße immer stärker auf Ablehnung.


Zentralrat der Muslime in Deutschland




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