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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 24.09.2003


24.09.03 Stellungnahme zum "Kopftuchurteil"



Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) stellt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) i.S. Fereshta Ludin fest, dass es seitens des Landes Baden-Württemberg nicht rechtens war muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Somit ist der Klage von Fereshta Ludin stattgegeben worden.

Der Vorsitzende des ZMD Dr. Elyas meint dazu erleichtert: „Dieses Urteil stellt auch eine Art Rehabilitierung für Frau Ludin dar und bestätigt, dass ihre Rechtsauffassung letztendlich die richtige war“.

Jedoch vermisst der Zentralrat in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage des Kopftuchs im Schulunterricht eine klareres Wort. Durch die Entscheidung dies an die Gesetzgeber der Länder zurückzugeben, flammt die Auseinandersetzung nun in allen Bundesländern neu auf und könnte so eine unübersichtliche Lage hervorrufen. "Dies trägt nicht zur Rechtssicherheit in unserem Lande bei" so Elyas weiter.

Angesichts dieser Situation fordert der Zentralrat nun verstärkt die Länder und zuständigen Behörden und Politiker auf, aus der Vergangenheit zu lernen und die zukünftige Debatte sachlicher und unaufgeregter zu führen. Auf gar keinen Fall darf die Debatte zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen werden.

Eschweiler, 24.09.03