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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Dienstag, 03.06.2003


03.06.03 Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht seine Auffassung bestätigt, dass das Kopftuch im Allgemeinen weder ein Symbol für den Islam noch ein politisches Mittel darstellt



Bei der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts i.S. Fereshta Ludin sieht der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) seine Auffassung bestätigt, dass das Kopftuch im Allgemeinen weder ein Symbol für den Islam noch ein politisches Mittel darstellt.

Die vorgelegten Gutachten haben deutlich gemacht, dass durch das Kopftuch nicht zwangsläufig eine negative Beeinflussung der Kinder in Schulklassen erfolgt.

Der ZMD -Vorsitzende Dr. Nadeem Elyas, der an der Verhandlung teilnahm, betonte, dass das Tragen des Kopftuches für eine praktizierende Muslima eine Pflicht darstellt, die die Muslima vor Gott, wie das Gebet, das Fasten oder die Pilgerfahrt, individuell erfüllt.

"Wir sehen das Neutralitätsgebot in den Schulklassen durch das Kopftuch nicht verletzt. Von daher darf das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht eingeschränkt werden" sagte Elyas und warnte vor den Konsequenzen eines negativen Urteils: "Dies würde einem Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen gleich kommen."

Die Hinderung kopftuchtragender Frauen an der Ausübung des Lehrberuf bedeutet eine massive Einschränkung ihres Rechts auf persönliche Entfaltung. Elyas unterstrich: "Eine solche Ausgrenzung würde sich sicherlich kontraproduktiv auf die Integration muslimischer Bürgerinnen auswirken."