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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Mittwoch, 18.12.2002


Gemeinsam mit den Islamrat verfasster Offener Brief an die NRW-Umweltministerin



Frau
Ministerin Bärbel Höhn
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
der Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

Per Fax


Eschweiler / Bonn, 18.12.2002

Offener Brief
Angekündigter Erlass zur Regelung des Schächtens
Fachtagung Tierschutz und Schächten am 18.12.2002 in Herford



Sehr geehrte Frau Ministerin Höhn,

Ihr am 9. Dezember 2002 angekündigter Erlass zur Regelung des Schächtens steht eindeutig im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002.

Aus Ihrer Presseerklärung und dem Entwurf Ihres Erlasses geht deutlich hervor, um was es dem Ministerium geht:

Das Ministerium möchte zu der alten Rechtslage zurückkehren, wie sie vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestand.
Die Glaubensinhalte sollen demnach "objektiv" geprüft werden.
Den Veterinärämtern soll die Möglichkeit eröffnet werden, unter Hinweis auf "den Koran" und "führende islamische Rechtsgelehrte" die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung generell zu verweigern.

Diese Intention ist eine eindeutige Missachtung der höchsten richterlichen Verfassungsinstanz.

Das Bundesverfassungsgericht spricht den Muslimen auf Grund ihrer islamischen Glaubensüberzeugung unmissverständlich das Recht zu, von der Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Tierschutzgesetz Gebrauch zu machen und auf Grund dieses Glaubens betäubungslos schächten zu dürfen, wie dies auch seit langem der jüdischen Religionsgemeinschaft zusteht.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass sich "der Staat einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten hat."
Das Bundesverfassungsgericht stellt weiterhin fest, dass der "Islam unterschiedliche Auffassungen zum Schächtgebot hat", und macht die Erlaubnis nicht von der Meinung "führender islamischer Gelehrter" abhängig. Einzig und allein zählt die Glaubensüberzeugung der antragstellenden "Gruppe".
Das Bundesverfassungsgericht stellt außerdem fest, dass "der Islam selbst eine möglichst schonende Tötung von Tieren verlangt".

Das Bundesverfassungsgericht hat den Tierschutz in seiner Entscheidung bereits hinreichend berücksichtigt und den Gesichtspunkt des "ethisch begründeten Tierschutzes" schon wie ein Verfassungsziel mitbehandelt.
Die neuerliche Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetzt ändert nichts an den Voraussetzungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Denn die Religionsfreiheit und die Berufsfreiheit sind und bleiben Menschenrechte, während der Tierschutz durch die neue Rechtslage lediglich ein Verfassungsziel geworden ist.

Die Bereitschaft des Zentralrats und des Islamrats, mit Ihrem Ministerium hinsichtlich eines besseren Tierschutzes zusammenzuarbeiten, wurde von Ihnen nicht aufgegriffen.
Ihre untergeordneten Behörden haben durch Hinhaltetaktik das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe faktisch außer Kraft gesetzt.
Diese Haltung wollen Sie nun, Frau Ministerin Höhn, sogar durch einen Erlass untermauern, den wir für rechtswidrig halten, und bei dessen Ausarbeitung Sie die Betroffenen nicht konsultiert haben.
Diese Umgangsweise ist höchst destruktiv und integrationsfeindlich, sie drängt die Muslime ins gesellschaftliche Abseits.

Die heutige sogenannten Fachtagung "Tierschutz und Schächten" in Herford scheint nur das Ziel zu haben, Ihre oben bezeichnete Politik zu festigen.
Von einer Fachtagung erwartet man, dass auch abweichende Meinungen berücksichtigt werden, dass die Betroffenen zu Wort kommen und dass z.B. Tiermediziner und im Verfassungsrecht ausgewiesene Juristen eingeladen werden, um Sachfragen zu erörtern. Anhand der Liste der Sprecher lässt sich aber feststellen, dass nur Behördenvertreter und ein Islamwissenschaftler sprechen sollen.

Wir im Islamrat und im Zentralrat sind nicht dazu bereit, durch unsere Teilnahme an der Veranstaltung den Eindruck zu erwecken, dass die Muslime an der Entscheidungsfindung beteiligt waren, zumal dies nach Ihrer bisherigen Vorgehensweise uns ohnehin sinnlos erscheint.
Wäre tatsächlich unsere Meinung für Sie von Bedeutung, hätten Sie unseren Gesprächsbitten vorher entsprochen. Von Ihrer Behörde vermissten wir jedoch bis jetzt jedes Entgegenkommen.

Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, damit den Muslimen das Ihnen verfassungsgerichtlich zugesprochene Recht durch Behördenwillkür nicht genommen wird.
Im Namen unserer Mitgliedsorganisationen fordern wir Sie deshalb auf:



Bitte Halten sie sich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts!
Nehmen sie Rücksicht auf die Interessen der muslimischen Bevölkerung!
Nehmen Sie den Erlassentwurf zurück!

Dies ist im Interesse der Integration der muslimischen Bevölkerung.