Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. |
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Donnerstag, 10.10.2002
Muslimin darf mit Kopftuch arbeiten - Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Muslimin darf mit Kopftuch arbeiten
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, das der Klage einer muslimischen Verkäuferin gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen des Tragens eines Kopftuches stattgegeben hat.
Das Urteil erweitert die Entfaltungsmöglichkeiten muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit und gibt ihnen Sicherheit im Berufsleben. Damit erleichtert es muslimischen Frauen den Weg in die Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
Das Urteil trägt der Tatsache Rechnung, dass das Kopftuch auch in Deutschland längst zum Alltag gehört.
Die Akzeptanz und der Respekt gegenüber anderen Lebensweisen überwiegen bei unseren nichtmuslimischen Mitbürgern und erteilen jedem, der das Kopftuch als Mittel der Provokation abtut, eine deutliche Absage.
Das heutige Urteil setzt ein Zeichen und verhindert, dass das Kopftuch zum Anlass für Benachteiligung und Ausgrenzung instrumentalisiert wird.
Dr. Nadeem Elyas Eschweiler, 10. Oktober 2002
Vorsitzender
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