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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Freitag, 17.05.2002


Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. begrüßt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung



Der ZMD begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Tierschutz als Verfassungsziel in das deutsche Grundgesetzt aufzunehmen. Nach islamischer Lehre ist der Tierschutz - wie auch der Umweltschutz - religiöser Auftrag an die Muslime.
Seit 1994 waren alle Versuche gescheitert, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern. Erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang dieses Jahres, nach dem den Muslimen die Methode des islamischen Schlachtens als Ausnahmeregelung erlaubt wurde, hat die Debatte um den Tierschutz wieder ins Rollen gebracht. Bei der Urteilsfindung wurde bereits eine Rechtsgüterabwägung von Tierschutz auf der einen Seite und Religionsfreiheit auf der anderen Seite vollzogen. Durch das Schächturteil wurde gleichzeitig dem Tierschutz ein wesentlich höherer Stellenwert als früher zuerkannt und der Tierschutz im Islam erstmalig gewürdigt.

Der ZMD ist der Überzeugung, dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung davon unberührt bleibt und den Muslimen wie auch den Juden das Schächten weiterhin gestattet wird. Nach Auffassung der Muslime in Deutschland ist - wenn schon ein Tier geschlachtet werden muss - die islamische Art zu schlachten immer noch die humanste Methode. Der ZMD hat in einer gemeinsamen Kommission mit dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland Kriterien geschaffen, nach denen die Schlachtung warmblütiger Tiere nach schonendster Art durchgeführt werden soll. Nicht erst seit Anfang des Jahres bemüht sich der ZMD um den Dialog mit den Tierschützern.