Gemeinsame Kommission für Angelegenheiten des islamischen Schlachtens von Islamrat und Zentralrat 21.01.02
Zentralrat der Muslime in Deutschland
ISLAMRAT für die Bundesrepublik Deutschland
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bekräftigen ihre zustimmende Haltung zum Urteil des Bundesverfassungsgericht in Sachen Schächten und ihr Interesse, dass es nicht zu Privatschlachtungen und unkontrollierten Handlungen seitens der Muslime kommt.
Um die Behörden bei der Umsetzung dieses Urteils zu unterstützen und vor allem die Beachtung der Tierschutzkriterien aus islamischer Sicht zu gewährleisten bildeten heute die beiden Räte die
Kommission für islamisches Schlachten (KIS).
Dieser Kommission gehören Wissenschaftler, Fachleute und Gelehrte verschiedener islamischer Dachverbände aus mehreren Bundesländern an.
Die Kommission wird mit folgendem betraut:
Beratung und Unterstützung der Behörden bei der Umsetzung des Urteils des BVG i.S. Schächten
Erteilung von Befähigungsnachweisen für islamische Metzger,
befristete Übergangslösungen bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen, personellen und sachlichen Sachverhalte mit den Regierungsstellen und Fachverbänden aushandeln,
Erstellung und Mitwirkung bei der Festlegung von Standards beim Gesetzgeber,
mittels Kontrollinstanzen die ordnungsgemäße islamische Schlachtung überwachen und
mit einer Zertifizierungsinstanz die Betriebe und die Fleischprodukte zu kennzeichnen.