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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.

Freitag, 31.08.2001


Schwarzer Tag für die Religionsfreiheit in Deutschland

Armut und Unterentwicklung ein entscheidender Nährboden für den internationalen Terrorismus - Umstrittene Rede zur Eröffnung der Sicherheitskonferenz in München hier in voller Länge

Wieder einmal hat ein deutsches Gericht wesentliche Grundrechte anderen Zielen hintangestellt. Das Land Baden-Württemberg hatte der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin die Übername in den Schuldienst verweigert, mit der Begründung, sie verletze durch das Tragen ihres Kopftuches die Neutralitätspflicht einer Lehrkraft. Fereshta Ludin hatte gegen diese Entscheidung auf Einstellung geklagt und in erster Instanz verloren. Nun schlossen sich die Richter des 4. Senats des Verwaltungsgerichtshofes in der 2. Instanz am 26.6.2001 auch der Rechtsauffassung der Landesregierung an. Indirekt wird so ein Berufsverbot für praktizierende Muslimas im öffentlichen Dienst als Beamte eingeführt.

Das Urteil hat fatale Weise auch Signalwirkung auf alle anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens: es ermutigt zu weiteren Diskriminierungen nicht nur durch Staat und Verwaltung, sondern auch im Wirtschaftsleben, Parteien und Verbänden. Es bleibt zu hoffen, dass ein Antidiskriminierungsgesetz dieser Entwicklung unmissverständlich und eindeutig einen Riegel vorschiebt.

Das Urteil wirkt darüber hinaus auch kontraproduktiv auf die Integration von ausländischen Mitbürgern islamischen Glaubens und beschädigt zusätzlich den Ruf Deutschlands im Ausland, der sowieso schon wegen der wachsenden Fremdenfeindlichkeit gelitten hat.

Der ZMD tritt für ein weltoffenes, modernes Deutschland ein, das ein Beispiel in der Welt für ein friedliches Miteinander der Religionen und den Respekt vor den Glaubensüberzeugungen anderer setzen soll. Unsere Verfassung bietet dafür die besten Voraussetzungen.