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Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.


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Mittwoch, 01.11.1995

Zum Thema ”Islamische Friedhöfe”



Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um eine geplante Einebnung von muslimischen Gräbern in Köln im November 1995



I. Die islamische Bestattung:

1. Den Muslimen ist nur die sarglose Erdbestattung erlaubt. Jede andere Art der Bestattung darf nur im Notfall als Ausnahme verwendet werden.

2. Muslimische Gräber müssen auf eigenen Friedhöfen bzw. auf räumlich gesonderten Gräberfeldern liegen. Die einzelnen Gräber sind so anzulegen, daß die rechte Seite des Leichnams der Kibla (Richtung Mekka) zugewandt ist. Eine Trennung nach den Geschlechtern besteht nicht. Sie würde im Widerspruch zur prophetischen Tradition stehen.

3. Durch die schlichte Gestaltung der Friedhöfe und der einzelnen Gräber und sogar durch die erwünschte anonyme Bestattung will der Islam Gräber- und Totenkult verhindern. Friedhöfe sollen Stätte des Gedenkens an das Jenseits sein.



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